Sitzverlegung nach und aus Zypern
· ACP LEGALS
Die Sitzverlegung (Redomiciliation) erlaubt es einer Gesellschaft, ihren rechtlichen Sitz von einem Land in ein anderes zu verlegen und dabei dieselbe Rechtspersönlichkeit zu behalten. Geschichte, Vermögen, Verträge und Verbindlichkeiten bleiben bei ihr, sodass weder eine Liquidation noch eine Neugründung nötig ist.
Die Rechtsgrundlage in Zypern
Das Gesellschaftsgesetz, Kap. 113, sieht beide Richtungen vor:
- Zuzug: Eine ausländische Gesellschaft wird als zyprische Gesellschaft fortgeführt.
- Wegzug: Eine zyprische Gesellschaft wird in einem anderen Land fortgeführt, sofern dieses Land es zulässt.
Für Verlegungen zwischen EU-Mitgliedstaaten setzt das Gesetz 26(I)/2024, in Kraft seit März 2024, die EU-Richtlinie über grenzüberschreitende Umwandlungen um. Der Weg über Kap. 113 gilt weiterhin für Verlegungen in Länder oder aus Ländern außerhalb der EU.
Warum Gesellschaften nach Zypern ziehen
- Ein wettbewerbsfähiges Körperschaftsteuersystem und ein breites Netz von Doppelbesteuerungsabkommen.
- Ein Rechtssystem auf Grundlage des englischen Common Law.
- Voller Zugang zum EU-Binnenmarkt.
- Englisch ist im Geschäftsleben und in der Praxis weit verbreitet.
Verlegung einer Gesellschaft nach Zypern
- Prüfung der Voraussetzungen: Das Recht des bisherigen Landes muss die Verlegung erlauben, und die Gesellschaft muss die Bedingungen von Kap. 113 erfüllen.
- Unterlagen: Nachweis des ordnungsgemäßen Bestehens, Gesellschafterbeschluss zur Verlegung, Solvenzerklärung der Geschäftsführer und die Satzungsdokumente, bei Bedarf übersetzt.
- Vorläufige Eintragung: Der Registrar of Companies stellt eine vorläufige Fortführungsbescheinigung aus.
- Endgültige Eintragung: Sobald die Gesellschaft im bisherigen Land gelöscht ist, stellt der Registrar die endgültige Fortführungsbescheinigung aus.
Verlegung einer Gesellschaft aus Zypern
- Ein Sonderbeschluss der Gesellschafter.
- Bekanntmachung in zwei lokalen Zeitungen, gefolgt von einer dreimonatigen Frist, in der Gläubiger Einwände erheben können.
- Prüfung des Antrags durch den Registrar.
- Eine Bescheinigung über die Beendigung, sobald das neue Land die Gesellschaft aufgenommen hat.
Häufige Fragen
Wie lange dauert ein Zuzug nach Zypern?
In der Regel drei bis sechs Monate, je nach Herkunftsland und wie schnell die Unterlagen bereitstehen.
Bestehen Verträge und Lizenzen fort?
Grundsätzlich ja, da die Gesellschaft ihre Identität behält. Aufsichtsrechtliche Lizenzen müssen gegebenenfalls aktualisiert oder neu ausgestellt werden.
Wann ändert sich die steuerliche Lage?
Die Steuerpflicht geht ab dem Datum der Fortführung auf das neue Land über.
Kann jede Gesellschaft ihren Sitz verlegen?
Nein. Es können Einschränkungen gelten, etwa für Gesellschaften mit Inhaberaktien oder Gesellschaften in Liquidation.
Dieser Artikel enthält allgemeine Informationen zum zyprischen Recht zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Er ist keine Rechtsberatung. Kontaktieren Sie uns zu Ihrem konkreten Fall.